Zu der heute im Innenausschuss beschlossenen Einführung einer grundsätzlichen Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete erklärt der innenpolitische Sprecher:
Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
Namentliche Kennzeichnung von Polizisten kommt
Die Bürgernähe der Brandenburger Polizei wird zukünftig weiter gestärkt. Ab 2013 wird es eine grundsätzliche namentliche Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen geben. Das Vorhaben der Kennzeichnungspflicht ist durch DIE LINKE in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Umso erfreulicher war der Gesetzentwurf der CDU. So ist eine breite Mehrheit im Landtag gesichert.
Die geäußerten Bedenken der Polizeigewerkschaften werden angemessen berücksichtigt: Ein Entschließungsantrag im Landtag soll dafür sorgen, dass zwei Jahre nach Einführung dieser Kennzeichnung eine Berichterstattung an das Parlament erfolgt. Zudem sollen die Polizeigewerkschaften bei der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift beteiligt werden.