In der Diskussion um Verschärfungen im Waffenrecht erklärt der innenpolitische Sprecher Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg:
Berlins Innensenator Körting hat sich nach den schrecklichen Vorfällen in Winnenden für eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. Möglich wäre zum Beispiel eine deutliche Reduzierung der Höchstzahl der für eine Person zulässigen Waffen. Körting kündigte eine entsprechende Initiative in der Innenministerkonferenz an.
Auf meine parlamentarische mündliche Anfrage hat Innenminister Schönbohm erklärt, dass „Ansammlungen von größeren Waffenbeständen in Privathand in der Tat nicht in jedem Fall mehr vom tatsächlichen Bedürfnis gedeckt zu sein scheinen“.
Das deutet auf eine Bewegung seitens des Innenministers in seiner bisher ablehnenden Haltung zu einer Verschärfung des Waffenrechts hin. Es gibt in Einzelfällen zu viele Waffen bei einzelnen Personen, für die es kein wirkliches Bedürfnis gibt. Wenn bundesweit mehr als 30 Millionen Schusswaffen zugelassen sind, wird dem Grundgedanken des Waffengesetzes nicht Genüge getan, denn es lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass der Umgang mit Waffen sehr restriktiv auszulegen ist. Dazu gehört auch eine Begrenzung der zugelassenen Waffen.
Ich fordere Innenminister Schönbohm auf, sich der Initiative von Berlins Innensenator anzuschließen und sich in der Innenministerkonferenz für eine zügige Veränderung des Waffenrechts auf diesem Gebiet einzusetzen. Denn weniger Waffen stellen eine geringere Gefahr dar.